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Häufige Fragen / FAQ

Brauche ich eine Verordnung?

Ja. Diese ist die Voraussetzung, um Ergotherapie anbieten zu können. Diese kann vom praktischen Arzt/Ärztin oder Facharzt/-ärztin ausgestellt werrden. Die Verordnung soll folgendes beinhalten: eine Diagnose, eine Therapieempfehlung von z.B. 10x Ergotherapie a 60 Minuten oder 45min und der Hausbesuch.

 

Benötige ich eine chefärztliche Bewilligung?

Bei der BVA und ÖGK ist die Bewilligungspflicht zur Zeit aufgehoben. Bei den anderen Krankenkassen wird eine chefärztliche Bewilligung benötigt.

 

Was nehme ich zur Ergotherapie mit?

Bitte nehmen Sie die Ergotherapie-Verordnung, relevante Befunde und ein Handtuch (z.B. 50x100cm) mit.

 

Wie erfolgt die Verrechnung? 

Die Ergotherapie wird nach jeder Einheit bezahlt. Die Kosten für der Ergotherapie sind:

60min ... 105€

45min ... 90€

Hausbesuch ... 35€

Kilometergeld ... 0,50€/km 

Kosten für Schienen: je nach Größe, Funktion und Materialverbrauch zwischen 30-160€

 

Gibt es eine Refundierung durch die Krankenkassa?

Ja. Der Erstattungsbetrag ist je nach Krankenkassa verschieden. Die Refundierung bei der ÖGK beträgt:

60min ... 60€

45min ... 45€

Hausbesuch ... 30€

Kilometergeld ... 0,40€/km

Gerne informiere ich über die aktuellen Tarife der anderen Krankenkassen.

 

Was ist wenn ich einen Termin nicht warhrnehmen kann?

Für diesen Fall bitte ich Sie den Termin ehest möglich abzusagen. Hierfür genügt eine SMS, eine Nachricht auf der Mobilbox oder eine E-Mail.

Bitte berücksichtigen Sie, dass ich Termine für Sie reserviert halte. Ich ersuche um Verständnis, dass Termine, die 24 Stunden vorher abgesagt werden zu 50% in Rechnung gestellt werden. Sollte ich bereits vor Ort sein und dort eine Absage erhalten, werden 100% des Tarifs in Rechnung gestellt.

Kontakt

ergo4you
Sandra Meissl
3451 Michelhausen
Mobile : +43 664 412 6561
E-Mail : info@ergo4you.at